Tierhalter-Haftpflicht
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Seit dem 01.07.2011:
Die Haftpflicht für Hundebesitzer in Niedersachsen ist PFLICHT!
Durch dieses Gesetz muss jeder Hund ab einem Alter von einem halben Jahr haftpflichtversichert sein.
Sachschäden müssen mit mindestens 250.000 Euro abgesichert werden,
bei Personenschäden beträgt die Summe mindestens 500.000 Euro.
Über 400.000 Hundehalter in Niedersachsen sind von der Verordnung betroffen.
Die Hundehalterhaftpflicht gilt dabei für alle Rassen!
Vom Chihuahua bis zur Deutschen Dogge müssen alle Halter ihre Hunde gleichwohl versichern. Dass ein Westhighland-Terrier wahrscheinlich kleinere Schäden anrichten kann, als ein ausgebüxter Leonberger oder gar ein Kampfhund, macht sich in den unterschiedlich kalkulierten Beiträgen bemerkbar.
Schicken Sie uns Ihre Anfrage (unbedingt mit der Rassebezeichnung Ihres Hundes) - wir kümmern uns gern um ein günstiges Angebot für Sie.
zum Vergleichsrechner
Die Haftpflicht für Hundebesitzer in Niedersachsen ist PFLICHT!
Durch dieses Gesetz muss jeder Hund ab einem Alter von einem halben Jahr haftpflichtversichert sein.
Sachschäden müssen mit mindestens 250.000 Euro abgesichert werden,
bei Personenschäden beträgt die Summe mindestens 500.000 Euro.
Über 400.000 Hundehalter in Niedersachsen sind von der Verordnung betroffen.
Die Hundehalterhaftpflicht gilt dabei für alle Rassen!
Vom Chihuahua bis zur Deutschen Dogge müssen alle Halter ihre Hunde gleichwohl versichern. Dass ein Westhighland-Terrier wahrscheinlich kleinere Schäden anrichten kann, als ein ausgebüxter Leonberger oder gar ein Kampfhund, macht sich in den unterschiedlich kalkulierten Beiträgen bemerkbar.
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